082018 Löschmodul – firstgerechtes Löschen

082018 Löschmodul – firstgerechtes Löschen

Löschmodul - firstgerechtes Löschen

Löschfristen können in den "Optionen" -> "Allgemeine Einstellungen" im neuen Register "Datenschutz" eingestellt werden.

Im Kontextmenü (über Rechtsklick erreichbar) bei den Fristen in der Einstellungsmaske finden Sie folgende Eingabehilfen:

Beim Löschassistenten kann dann ein Stichtag eingeben werden. Z.B. 06.06.2018

Der Assistent sucht alle Klienten raus, die bis zu diesem Stichtag abgeschlosen sind.

Bei diesen Klienten wird dann geprüft, ob die Daten da sind, die nach eingestellten Fristen gelöscht werden müssen.

Das heißt:

  • Bei den Tätigkeiten sind 72 Monate eingestellt.

Das Programm würde alle Tätigkeiten löschen - aber nur bei den Klienten, die vor dem 06.06.2012 abgeschlossen sind.

(Kritierium für die Löschung ist das Ende-Datum des Klienten)

Unter "Dokumente und Termine" verstehen wir alles was an der Aufwendung hängt. Eine Unterscheidung abgeschlossen oder nicht, wird nicht gemacht.

  • Bei den Rechnungen sind 120 Monate eingestellt.

Das Programm würde alle Rechnungen löschen - aber nur bei den Klienten, die vor dem 06.06.2008 abgeschlossen sind.

(Kritierium für die Löschung ist das Ende-Datum des Klienten)

Unter "Rechnungen" verstehen wir die Steuerdatei, die Offenen Posten, die Teilzahlungen und die Mahnungen in den Offenen Posten. Nicht aber Fremdrechnungen.

  • Bei den Medizinische Daten sind 180 Monate eingestellt.

Das Programm würde alle Diagnosen und Medikation löschen - aber nur bei den Klienten, die vor dem 06.06.2003 abgeschlossen sind

(Kritierium für die Löschung ist das Ende-Datum des Klienten)

 

Wenn die letzt Löschfrist erreicht ist, in diesem Beispiel die 180 Monate, wird der Klient komplett gelöscht. Wenn jetzt aber die Löschfrist der Diagnosen identisch mit der Rechnungslöschfrist ist, dann wird der Klient bereits gelöscht, wenn diese Löschfrist eintritt.

 

Im Löschprotokoll wird vermerkt, welcher Klient wann gelöscht wurde und was gelöscht wurde.