012019 Gläubigerverwaltung – Sortierung

012019 Gläubigerverwaltung – Sortierung

Gläubigerverwaltung - Sortierung

Die Sortierung nach der LfdNr aus der Gläubigerverwaltung muss in alle Listen (außerger. Pläne, InsO 6, 7, 7a) übernommen werden.

Übernommene Sortierung: