012019 Gläubigerverwaltung – Sortierung
Gläubigerverwaltung - Sortierung
Die Sortierung nach der LfdNr aus der Gläubigerverwaltung muss in alle Listen (außerger. Pläne, InsO 6, 7, 7a) übernommen werden.
Übernommene Sortierung:
Die Sortierung nach der LfdNr aus der Gläubigerverwaltung muss in alle Listen (außerger. Pläne, InsO 6, 7, 7a) übernommen werden.
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