082018 Gläubigerverwaltung – Briefanschrift abgleichen
Gläubigerverwaltung - Briefanschrift abgleichen
Wenn die Adresse im Adressmanager geändert wird, dann muss die Briefanschrift auch in der Registerkarte „Kommunikation“ aktualisiert werden.
Dadurch dass die Briefanschrift in der Gläubigerverwaltung manuell änderbar ist, musste eine Option "Briefanschrift automatisch abgleichen?" eingebaut werden.
Diese Option wird standardmäßig aktiviert. Damit wird die Briefanschrift mit Schreibschutz belegt.
Sobald das Häkchen deaktiviert wird, wird das Feld zur Bearbeitung freigegeben und durch eine Änderung findet kein Datenabgleich mehr statt. Bei Änderung der Adresse muss die Briefanschrift bei der Forderung manuell geändert werden.
Sobald bei einer Adresse die Briefanschrift geändert wird, wird die neue Briefanschrift bei allen Forderungen dieser Adrese hinterlegt, die das Häkchen "Briefanschrift automatisch abgleichen?" haben.