Aufteilen der Aufgabenkreise

Aufteilen der Aufgabenkreise

Aufteilen der Aufgabenkreise

Da es auch Beschlüsse gibt, bei denen die Aufgabenkreise der Betreuer unterschiedlich sind, haben wir die Möglichkeit geschaffen innerhalb eines Beschlusses die Aufgabenkreise aufzuteilen.

Bei Beschlüssen, bei denen alle Betreuer die gleichen Aufgabenkreise haben, verfahren Sie wie bisher. (Solange Sie die Daten aus einer Betreuungsgerichtshilfe übernehmen oder Beschlüsse verlängern bzw. einen Betreuerwechsel durchführen.)

Nur bei der Neuerfassung eines Beschlusses ohne die Aufgabenkreise aus der Betreuungsgerichtshilfe zu übernehmen, müssen Sie aufpassen. Denn hier müssen Sie jedem Betreuer einzeln die Aufgabenkreise zuordnen.

Dazu markieren Sie jeden Betreuer einzeln (dabei wird der Betreuer blau hinterlegt und vorne erscheint ein weißer Pfeil).

Über „Bearbeiten“ wählen Sie die Aufgabenkreise, die diesem Betreuer zugeordnet wurden.

Nun kommen wir zum eigentlichen Aufteilen der Aufgabenkreise.

Haben Sie die Daten aus der Betreuungsgerichtshilfe übernommen, haben beide Betreuer vorerst die gleichen Aufgabenkreise.

Wenn nun Herr Meier nicht für die Haus- und Grundstücksangelegenheiten zuständig ist, dann markieren Sie diesen Betreuer und klicken auf „Bearbeiten“.

Entfernen Sie nun den Aufgabenkreis.

Nach dem Abschließen wird Ihnen der Aufgabenkreise „Haus- und Grundstücksangelegenheiten“ grau dargestellt. Dies bedeutet, dass Herr Meier nicht für diesen Aufgabenkreis zuständig ist, aber ein anderer Betreuer in diesem Beschluss.

Bei Herr Musterbetreuer ist der Aufgabenkreis normal dargestellt, da er weiterhin dafür zuständig ist.

Bei einer Verlängerung werden die Aufgabenkreise exakt so übernommen, wie beim alten Beschluss, das heißt die Aufteilung wird mit übernommen.

Ebenfalls hat sich das Design geändert. Der alte Beschluss ist nun rechts und der Neue links.

Beim Betreuerwechsel ist dieselbe Designänderung wie oben. Zusätzlich wird der Betreuer in der ersten Zeile, mit dem in der ersten Zeile links ersetzt, usw.

Wenn ein Betreuer weiterhin bestehen bleibt, müssen Sie diesen auch wieder auswählen.

Somit werden die Aufgabenkreise von Herrn Meier an Frau Müller übertragen und die von Herr Musterbetreuer bleiben bei ihm.