Tätigkeiten – Nachträgliche Änderung der Definition der privaten Tätigkeit ist nicht mehr möglich

Tätigkeiten – Nachträgliche Änderung der Definition der privaten Tätigkeit…

Tätigkeiten – Nachträgliche Änderung der Definition der privaten Tätigkeit ist nicht mehr möglich

Die privaten Tätigkeiten können in Tau-Office, wie bisher für private Notizen genutzt werden. Diese Einträge können nur von dem/der MitarbeiterIn gesehen, gelesen und geöffnet werden, die den Eintrag angelegt hat.

Die Definition, welche „Tätigkeit“ die private Tätigkeit ist, können Sie selbst einstellen. Bestimmen Sie dazu über den Menüpunkt „Extras -> „Tätigkeiten definieren wie die private Tätigkeit heißen soll.

Danach können Sie unter „Optionen -> „Allgemeine Einstellungen neue Tätigkeiten anlegen oder eine schon vorhandene Tätigkeit in privat ändern.

Eine Erneuerung ist, dass diese private Tätigkeit nicht mehr geändert werden kann. Inhalte, die von den MitarbeiterInnen als privat angelegt wurden, bleiben dauerhaft privat. Der private Charakter dieser Tätigkeit kann nicht mehr geändert werden. Einzig: Sie können unter „Extras -> „Tätigkeiten definieren die Bezeichnung der Tätigkeit ändern.

Andere Tätigkeiten können mit der privaten Tätigkeit zusammengeführt werden, dadurch werden diese auch zur privaten Tätigkeit.

Auch angefügte Dokumente sind für KollegInnen und Kollegen nicht einsehbar, an keiner Stelle in Tau-Office.